Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines / Geltungsbereich

Vertragsgrundlage ist das von uns und dem Kunden unterschriebene Kostenexposé, welches im Folgenden als Vereinbarung bezeichnet wird. Für diese Vereinbarung gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sowie sonstige Regelungen, die in diesen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, finden nur Anwendung, wenn wir ausdrücklich schriftlich zustimmen oder eine abweichende Regelung in Form eines Rahmenvertrages vorliegt.

2. Umfang

Gegenstand der Vereinbarung ist die beschriebene Leistung. Wir verpflichten uns, die Vereinbarung mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen.

3. Vergütung / Kosten

(1) Maßgebend sind die in der Vereinbarung genannten Beträge. Hierbei handelt es sich um Erfahrungs- und Richtwerte. Die Abrechnung unserer Leistung erfolgt gegen Nachweis des tatsächlichen Zeitaufwands zu den aktuellen Stundensätzen. Eine Überschreitung der in der Vereinbarung aufgeführten Gesamtsumme bis zu 10 % gilt als genehmigt und bedarf keiner weiteren Abstimmung. Darüber hinaus gehende Änderungen des Kostenumfangs bedingen eine Nachkalkulation. Eine Verschiebung innerhalb der kalkulierten Einzelpositionen ist zulässig, sofern die Gesamtsumme der Vereinbarung nicht überschritten wird.

(2) In der Vereinbarung kann eine Abrechnung auf Pauschalbasis festgelegt werden. Die Voraussetzung dafür ist eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren. Sollte der Vertrag aufgrund einer vereinbarten Kündigungsmöglichkeit innerhalb der Probezeit seitens des Kunden beendet werden, ist die Agentur berechtigt, die bis dahin angefallenen tatsächlichen  Kosten sowie die tatsächlich angefallenen Zeitaufwendungen lt. Agenturpreisliste, unter Anrechnung der bisher vom Kunden bezahlten monatlichen Pauschalhonorare, nachzuberechnen.

(3) Die Erstattung sonstiger Aufwendungen, die zum Zwecke der Ausführung der Vereinbarung entstehen oder sich als notwendige Folge der Ausführung ergeben, bleibt unberührt.

(4) Sämtliche Preise und Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Fremdleistungen

Fremdleistungen beauftragen wir im Namen und auf Rechnung des Kunden. Nach entsprechender Prüfung leiten wir die Rechnung zur direkten Zahlung an den Kunden weiter. Für die Auswahl, Beauftragung, Supervision der Fremdleistungen etc. wird ein Handling in Höhe von 10 % der Gesamtsumme der Fremdkosten bestimmt.

5. Zahlungsbedingungen

(1) Die in der Rechnung genannten Preise, Vergütungen, Kosten und Auslagen sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug frei unserer Bankverbindung zur Zahlung fällig.

(2) Unsere Leistungen werden grundsätzlich monatlich abgerechnet.

(3) Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.

6. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten

(1) Der Kunde hat sämtliche für die Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und uns zu unterstützen. Diese Mitwirkungspflicht gilt insbesondere für termingebundene Projekte, bei denen zur Einhaltung bestimmter Fristen die Mitwirkung des Kunden unerläßlich ist. Der Kunde sorgt dafür, dass uns alle für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Unterlagen rechtzeitig und ohne besondere Aufforderung vorgelegt werden, und uns von allen Vorgängen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung der Vereinbarung von Bedeutung sein können.

(2) Wir sind berechtigt, die Vereinbarung nach angemessener Fristsetzung und Kündigungsandrohung zu kündigen, wenn der Kunde mit seiner Mitwirkungshandlung oder der Annahme der angebotenen Leistung in Verzug kommt. Unberührt hiervon bleibt der Ersatz der hierdurch entstandenen Mehraufwendungen und Schäden.

7. Sonstiges

(1) Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2) Sollte eine der oben genannten Bestimmungen unwirksam oder nicht durchführbar sein, so wird die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

(3) Die vorliegende Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.

KREOS, Düsseldorf 2020

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